KRAIGERSEE

 

Aufnahme mit Kodak High-Speed Infrared Film und Dunkelrot-Filter (Oktober 1987)

16. Oktober 2026

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Dr. med. univ. Andreas Ruhdorfer
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Kurzer Lichtblick. Aufnahme mit Nikon Z9 und Nikkor 24-70mm f/2.8 ED VR (Mai 2025)

Der Kraigersee gelangte im Jahr 1959 durch Ankauf in den Besitz unserer Familie. Er liegt in 596 m Seehöhe in einer tiefen, windgeschützten Mulde nördlich von St. Veit an der Glan, hat eine Fläche von 5,1 Hektar und eine Länge von zirka 400 Meter.

Im Bereich des Ufers nimmt die Wassertiefe rasch zu, das durch eiszeitliche Gletscher geformte flache Becken des Sees hat eine maximale Tiefe von 10 Meter. Der Kraigersee wird hauptsächlich durch Grundwasser gespeist, die oberflächlichen Quellen sind unergiebig.

Der im Süden gelegene Abfluss wurde bereits im neunzehnten Jahrhundert durch einen gemauerten Tunnel verbaut, der ursprüngliche tiefe Graben zugeschüttet und eine am See vorbeiführende Straße wurde errichtet. Im Jahr 1973 entstand eine zweite, höher gelegene neue Landesstraße, welche von St. Veit an der Glan Richtung Überfeld und Kraig führt.

Im Winter des gleichen Jahres wurde am Kraigersee als erstem See in Europa und in Zusammenarbeit mit dem Kärntner Institut für Seenforschung unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Hans Sampl eine Tiefenwasser-Ableitung installiert.

Dieses "Olschewski-Rohr" - ein hundert Meter langes Plastikrohr, welches in zirka 9 Meter Tiefe endet - dient der Verbesserung der Wasserqualität: es mündet in den natürlichen Abfluss des Sees und führt durch den hydrostatischen Druck das an Sauerstoff arme und nährstoffreiche Wasser aus der Tiefe ab.

Unser See beherbergt zahlreiche Fischarten (Aitel, Barsch, Brachse, Hecht, Karpfen, Laube, Rotauge, Rotfeder, Schleie, Schwarzmund-Grundel, Wels, Zander) und einen soliden Bestand an Edelkrebsen. Angeln ist nicht gestattet.

Nach effizienten Gesprächen mit unserem Bürgermeister Harald Jannach wurde 2020 ein Pachtvertrag bezüglich des öffentlichen Strandbades für zehn Jahre unterfertigt. Die jährliche Betriebszeit ist auf den Zeitraum von 01. Mai bis 15. September jeden Jahres beschränkt.